Barriere­freiheit im E-Learning

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Die Grafik zeigt eine stilisierte Computertastatur mit pinken Tasten, die verschiedene Symbole für Barrierefreiheitsaspekte darstellen. Rechts daneben ist eine Computermaus abgebildet.

Das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) auf einen Blick

Grundlagen und Ziele

Das BFSG setzt neue Maßstäbe für digitale Barrierefreiheit in Deutschland. Es basiert auf dem European Accessibility Act (EAA) und verpflichtet ab Ende Juni 2025 zahlreiche digitale Angebote zur Barrierefreiheit. Das gilt insbesondere für Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten, also B2C-Angebote – darunter fallen auch viele E-Learning-Angebote. Wichtig: Das Gesetz spricht nicht explizit von „E-Learning“, sondern von Leistungen wie E-Commerce, E-Books, Software, Webseiten oder digitalen Diensten. In der Praxis betrifft das jedoch digitale Weiterbildungsinhalte, wenn sie öffentlich zugänglich oder für Endverbraucher bestimmt sind.

Das BFSG ist der erste Rechtsrahmen, der die digitale Barrierefreiheit auch für privatwirtschaftliche Anbieter verbindlich macht und damit erstmals branchenübergreifende Standards etabliert.

Ziel des Gesetzes ist es vor allem:

  • Menschen mit Beeinträchtigungen einen gleichberechtigten Zugang zur digitalen Bildungs- und Produktwelt zu ermöglichen,
  • EU-weit harmonisierte, verbindliche Anforderungen zu schaffen

Diese Vorgaben betreffen daher möglicherweise auch Ihr digitales Lernangebot oder Ihre Plattform („Dienstleistung“) – insbesondere, wenn Sie sich an Endverbraucher richten. Interne Angebote rein für die eigene Belegschaft sind in der Regel ausgenommen (siehe Ausnahmen unten).

Anwendungs­bereich und Fristen

Das BFSG umfasst diverse digitale Dienstleistungen – die Verpflichtung zur Barrierefreiheit gilt daher auch für viele digital gestützte Bildungsangebote. Für E-Learning-Angebote, die somit als digitale Dienstleistungen im Sinne des Gesetzes einzuordnen sind, gelten folgende Fristen:

  • Ab 28. Juni 2025: Für neue (ab diesem Tag angebotene) Angebote und Inhalte, die unter das BFSG fallen, gilt die Pflicht zur Barrierefreiheit.
  • Bestandsangebote: Dienste, die bereits vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig bereitgestellt wurden, können im Rahmen von Übergangsvorschriften noch bis zum 27. Juni 2030 mit den bisherigen (also ggf. nicht vollständig barrierefreien) Mitteln weitergenutzt werden. Spätestens danach ist eine 100%ige Barrierefreiheit vorgeschrieben.

Digitale Formate, die häufig betroffen sind, können zum Beispiel sein:

  • Video-Tutorials und Webinare
  • Interaktive Lernmodule und Quizzes
  • E-Books und digitale Skripte
  • Lern-Apps und Software-Trainings
  • Prüfungen und Assessments

Wichtig: Das Gesetz liefert keine abschließende Liste. Die tatsächliche Verpflichtung ist davon abhängig, ob Ihre digitalen Angebote als „Dienstleistungen für Verbraucher“ im Sinne des Gesetzes gelten und wie diese ausgestaltet sind.

Ausnahmen (vereinfacht):

  • Für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz) gilt die Ausnahme nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte.
  • Reine interne Lernangebote (also z.B. ein firmeninternes Intranet-E-Learning) sind vom BFSG nicht betroffen. In öffentlichen Institutionen gelten weiterhin gesonderte Vorgaben wie die BITV 2.0.
Rechtliche Konsequenzen bei Nicht­beachtung

Ab dem 28. Juni 2025 drohen bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsvorgaben ernstzunehmende Bußgelder:

  • Bei der Bereitstellung nicht barrierefreier Dienste können bis zu € 25.000 verhängt werden.
  • Bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen sind bis zu € 100.000 möglich.
  • Zusätzlich können Zwangsgelder bei fortgesetzter Nichteinhaltung verhängt werden. Der Gesetzgeber berücksichtigt dabei unter anderem die Schwere und Dauer des Verstoßes und die Kooperationsbereitschaft des betroffenen Unternehmens.

Die Barriere­freiheits-Checkliste

Machen Sie Ihre E-Learning-Inhalte BFSG-konform

Die praktische Umsetzung des BFSG erfordert eine systematische Überprüfung aller Lernmaterialien. Die folgende Checkliste bietet eine strukturierte Orientierungshilfe für verschiedene Content-Typen und zeigt die wichtigsten Prüfpunkte auf. Verwenden Sie diese Übersicht als Ausgangspunkt für Ihren eigenen Barrierefreiheits-Audit und als Grundlage für zukünftige Content-Entwicklungen.

Die Checkliste ist so gestaltet, dass Sie schnell die für Ihre E-Learning-Materialien relevanten Bereiche identifizieren und bearbeiten können.

Laden Sie unsere BFSG-E-Learning-Checkliste jetzt kostenlos herunter:

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Die Grafik zeigt zwei überlappende Checklisten-Seiten zum Thema „Barrierefreiheit & gesetzliche Anforderungen“ im E-Learning.

Corporate Learning und das BFSG?

Die Umsetzung barrierefreier Lernmaterialien ist mehr als ein technisches Update – sie bedeutet einen Wandel für Ihr gesamtes digitales Bildungsangebot. Wenn Ihre Angebote von außen oder von Dritten genutzt werden, sollten Sie frühzeitig auf vollständige Barrierefreiheit hinsteuern.

Das gilt konkret

  • Betroffen sind digitale Bildungsangebote sowie die dazugehörigen Unterlagen, Lernplattformen und webbasierten Trainings, sofern sie unter das BFSG fallen.
  • Erforderliche Maßnahmen sind z. B. die Umsetzung nach aktuellen Barrierefreiheits­anforderungen, die Dokumentation der Konformität, sowie die Bereitstellung reger Zugänglichkeits­informationen.
  • Behörden können die Barrierefreiheit per Stichprobe prüfen und bei Verstößen Nachbesserungen fordern.

Der Umfang der Pflichten und Maßnahmen richtet sich nach der jeweiligen Dienstleistungskategorie, dem Nutzerkreis und den gesetzlichen Definitionen.

Barriere­freiheit: Mehr Chancen für Ihr Corporate Learning

Barrierefreie Lernangebote sollten aber nicht nur als gesetzliche Verpflichtung angesehen werden – sie sind eine strategische Chance, Ihre betriebliche Weiterbildung grundlegend zu verbessern. Während viele Unternehmen Barrierefreiheit nur als Regelkonformität betrachten, sehen wir darin einen Hebel für Qualität, Innovation und echte Inklusion in Ihre Lernstrategie.

Drei Personen nutzen digitale Geräte, umgeben von miteinander verbundenen Symbolen für Barrierefreiheit.

Was bedeutet das für Ihr Corporate Learning?

Potenziale Ihrer Mitarbeiter vollständig ausschöpfen: Etwa jede sechste Person Ihrer Belegschaft lebt möglicherweise mit einer Form von Behinderung oder einer chronischen Krankheit. Barrierefrei gestaltetes E-Learning ermöglicht es, die Talente und Entwicklungspotenziale ALL Ihrer Mitarbeiter zu fördern – unabhängig von individuellen Voraussetzungen.

Lerneffektivität unternehmensübergreifend steigern: Paradoxerweise profitieren ALLE Mitarbeiter von barrierefreien Inhalten. Klare Strukturen, alternative Erklärungen und multimodale Vermittlung erhöhen nachweislich das Lernverständnis und die Wissenssicherung – und das für jede Abteilung und Hierarchieebene.

Employer Branding und Mitarbeiterbindung: In Zeiten des Fachkräftemangels signalisieren inklusive Lernformate: Wir nehmen jeden ernst und bieten individuelle Entwicklungschancen. Das macht Sie zum attraktiven Arbeitgeber und stärkt die Motivation Ihrer Mitarbeiter.

Technische Innovation im Lernen: Die Entwicklung barrierefreier Inhalte zwingt Sie, Ihre Lernformate grundlegend zu überprüfen und gegebenenfalls zu überdenken. Heraus kommen oft kreative, technisch hochwertige Lösungen, die Ihre gesamte Lern- und Entwicklungsstrategie auf ein neues Niveau heben.

Barrierefreiheit ist keine Pflichtübung, sondern Ihr Schlüssel zu moderner, menschenorientierter Mitarbeiterentwicklung.

Sie haben weitere Fragen zum BSFG?

Stellen Sie diese einfach unserem BFSG-Chatbot und navigieren Sie souverän durch den Gesetz-Dschungel.

Wir machen Ihre E-Learnings BSFG-konform

Wir verwandeln Ihre bestehenden Trainings in barrierefreie Lerninhalte und beraten Sie, wie Sie Ihre E-Learnings inklusiv gestalten.

WCAG 2.1 Standards

Die 4 Säulen barriere­freier Lern­inhalte

Die technischen Anforderungen werden in Deutschland durch sogenannte harmonisierte europäische Normen konkretisiert. In der Praxis ist das derzeit die DIN EN 301 549, die wiederum die Anforderungen der „Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1“ auf Konformitätslevel AA beinhaltet. Damit ist nicht die WCAG direkt Gesetz, sie ist aber der anerkannte und für den Nachweis übliche Mindeststandard.

Die Grafik zeigt die vier Prinzipien der digitalen Barrierefreiheit in farbigen Quadranten: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
Wahrnehmbar: Inhalte für alle Sinne erschließbar

Das Prinzip der Wahrnehmbarkeit stellt sicher, dass Informationen so präsentiert werden, dass sie von allen Lernenden erfasst werden können – unabhängig von ihren sensorischen Fähigkeiten.

Konkrete Anforderungen für E-Learning-Content:

  • Bilder und Grafiken müssen aussagekräftige Alternativtexte haben. Beispiel: Ein Diagramm zum Produktlebenszyklus erhält nicht nur den Alt-Text „Grafik", sondern „Kreisdiagramm: 4-Phasen-Produktlebenszyklus mit Umsatzverteilung"
  • Infografiken müssen strukturierte Textäquivalente haben. Beispiel: Komplexe Prozessdarstellungen werden durch zusätzliche strukturierte Beschreibungen ergänzt
  • Videoinhalte benötigen Untertitel und Audiodeskriptionen. Beispiel: Video-Tutorials erhalten sowohl Untertitel für gesprochene Inhalte als auch Beschreibungen wichtiger visueller Informationen
  • Audio-Inhalte brauchen Transkriptionen. Beispiel: Podcast-artige Lerninhalte bieten vollständige Texttranskripte
  • Es müssen auch nicht-farbliche Unterscheidungsmerkmale angeboten werden. Beispiel: Fehler in Quiz-Antworten werden nicht nur rot markiert, sondern auch zusätzlich mit Icons und Texten gekennzeichnet

Die besten Resultate entstehen, wenn Sie von Anfang an ein multimodales Konzept entwickeln, also Lerninhalte so gestalten, dass sie verschiedene Wahrnehmungskanäle bzw. Sinne ansprechen. Betrachten Sie alternative Darstellungen nicht als nachträgliche Anpassung, sondern als integralen Bestandteil Ihres didaktischen Designs.

Bedienbar: Interaktion ohne Hürden ermöglichen

Bedienbarkeit bedeutet, dass alle interaktiven Elemente von sämtlichen Nutzern aktiviert und gesteuert werden können – auch ohne Maus und mit unterschiedlichen Eingabegeräten.

Praktische Umsetzung im E-Learning:

  • Vollständige Tastaturbedienbarkeit: Alle interaktiven Elemente wie Menüs, Formulare, Drag-and-Drop-Übungen und Quizze müssen ohne Maus bedienbar sein
  • Ausreichende Zeitbemessung: Bei zeitgesteuerten Tests müssen individuelle Anpassungen der verfügbaren Zeit möglich sein
  • Navigationshilfen: Sprungmarken, logische Tab-Reihenfolge und konsistente Strukturen erleichtern die Orientierung
  • Vermeidung von Bewegungsaktivierung: Funktionen dürfen nicht ausschließlich durch Wischgesten oder Schütteln aktivierbar sein
  • Eingabehilfen: Alternative Eingabemethoden wie Spracherkennung müssen unterstützt werden

Ein Beispiel aus der Praxis: Eine interaktive Simulation zur Bedienung einer Maschine bietet neben der üblichen Drag-and-Drop-Steuerung auch eine schrittweise Tastatursteuerung mit klaren Anweisungen und erhöhter Fehlertoleranz. Die einzelnen Bedienelemente sind großzügig dimensioniert und haben ausreichende Abstände.

Verständlich: Klarheit auf allen Ebenen schaffen

Verständlichkeit geht weit über leichte Sprache hinaus und umfasst die logische Organisation von Inhalten, konsistente Bedienkonzepte und hilfreiche Orientierung.

Kernaspekte für Lerninhalte:

  • Sprachliche Klarheit: Vermeidung komplexer Satzkonstruktionen und Fachterminologie ohne Erklärung
  • Strukturierte Inhalte: Konsistente Überschriftenhierarchien, logischer Aufbau, sinnvolle Gliederung
  • Vorhersehbare Interaktionen und Navigation: Gleichartige Funktionen verhalten sich in allen Lernmodulen identisch
  • Fehlerprävention: Eingaben werden validiert, hilfreiche Hinweise zur Korrektur gegeben
  • Kontexthilfen: Glossar für Fachbegriffe, kontextsensitive Hilfen bei komplexen Aufgaben

Ein konkretes Beispiel: Ein E-Learning-Kurs zur Programmierung bietet Codeschnipsel nicht nur als Bilder an, sondern als strukturierten Text mit Syntax-Highlighting. Fachbegriffe werden beim ersten Auftreten erklärt und bleiben durch Hover- oder Klick-Interaktionen jederzeit abrufbar. Fehlerhafte Eingaben in Programmierübungen liefern spezifische Hinweise zur Korrektur.

Robust: Zukunftssichere Technik implementieren

Das Prinzip der Robustheit stellt sicher, dass Inhalte mit aktuellen und künftigen Technologien einschließlich assistiver Werkzeuge kompatibel sind.

Technische Anforderungen:

  • Valider Code: HTML-Dokumente entsprechen publiziertem Standard ohne Fehler
  • Name, Rolle, Wert: UI-Komponenten werden korrekt ausgezeichnet
  • Kompatibilität mit assistiven Technologien: Screenreader, Bildschirmlupen, alternative Eingabegeräte
  • Responsive Design: Anpassungsfähigkeit an verschiedene Bildschirmgrößen und -ausrichtungen
  • Format-Alternativen: Kritische Inhalte in verschiedenen technischen Formaten

Ein konkretes Beispiel: Stellen Sie sich einen Online-Kurs vor, in dem komplizierte Grafiken oder Diagramme erklärt werden. In einer barrierefreien Version sind diese Bilder so gestaltet, dass sie nicht nur gut sichtbar sind, sondern auch über einen Beschreibungstext (Alternativtext) verfügen, den blinde Menschen mit einem Vorlese-Programm hören können. Außerdem lässt sich alles mit der Tastatur bedienen – und die Inhalte funktionieren problemlos auf jedem Gerät, egal ob Computer, Tablet oder Smartphone. Sie müssen keine speziellen Zusatzprogramme installieren, damit alles läuft. So kann wirklich jeder den Kurs uneingeschränkt nutzen.

Die WCAG-Konformität zu erreichen, ist ein kontinuierlicher Prozess. Beginnen Sie mit automatisierten Tests (z.B. mit dem WAVE-Tool oder Axe), kombinieren Sie diese aber unbedingt mit manueller Prüfung und Tests durch tatsächliche Nutzer verschiedener Fähigkeiten. Nur dieser mehrschichtige Ansatz sichert echte Barrierefreiheit.

Tools & Lösungen für barrierefreie Content-­Erstellung

Ob bei der Erstellung oder beim Testen: Mit den richtigen Tools, Apps und Browser-Erweiterungen können Sie digitale Inhalte einfach und zuverlässig auf Barrierefreiheit prüfen und optimieren.

Authoring-Tools mit integrierten Accessibility-­Funktionen

Bei der Wahl des richtigen Autorentools für barrierefreie Lernmaterialien ist die native Integration von Accessibility-Funktionen entscheidend. Ein Beispiel: Das KI-Autorentool knowtion von youknow verspricht Content-Erstellung auf Knopfdruck – nicht nur was die konkreten Lerninhalte betrifft, sondern auch in puncto Barrierefreiheit. Alle Trainings, die mit knowtion erstellt bzw. exportiert werden, sind automatisch barrierefrei – Autorinnen und Autoren müssen sich also keine zusätzlichen Gedanken darüber machen. Diese „Barrierefreiheit by Design“-Philosophie integriert sämtliche WCAG-Anforderungen direkt in den Erstellungsprozess, wodurch Sie einen erheblichen Zeit- und Ressourcengewinn erhalten.

Die Grafik zeigt zwei Bildschirme mit Screenshots vom KI-Autorentool knowtion von youknow.

KI-gestützte Helfer für barrierefreie Inhalte

Künstliche Intelligenz revolutioniert die Erstellung barrierefreier Inhalte durch Automatisierung aufwändiger Prozesse. Es gibt zahlreiche Tools am Markt, nachfolgend einige kostenlose Tools, mit denen Sie starten können (keine Werbung):

Automatische Untertiteling:

Alt-Text-Generierung:

Readability Analysis (Lesbarkeit):

Der strategische Einsatz von KI-Tools kann den Zeitaufwand für die barrierefreie Content-Erstellung erheblich reduzieren – bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung. Besonders bei umfangreichen Materialbeständen oder regelmäßiger Content-Produktion amortisieren sich die Investitionen in solche Systeme schnell.

Technische Lösungen für spezifische Content-Typen

Für verschiedene Medientypen existieren spezialisierte Tools, die bei der barrierefreien Gestaltung unterstützen:

PDF-Dokumente:

Interaktive Übungen:

Mathematische Formeln:

Der Schlüssel liegt in der Integration dieser Tools in den regulären Produktionsprozess, sodass Barrierefreiheit nicht als Zusatzaufwand, sondern als integraler Bestandteil der Content-Erstellung wahrgenommen wird.

Prüf­werkzeuge zur Evaluation barrierefreier Inhalte

Die regelmäßige Überprüfung fertiger Lernmaterialien ist essentiell, um die BFSG-Konformität sicherzustellen:

Allgemeine Web-Accessibility:

Screenreader-Tests:

Usability-Simulationen:

Ein effektives Testing-Konzept kombiniert automatisierte Prüfungen mit manueller Evaluation und idealerweise mit Nutzertests durch Menschen mit verschiedenen Fähigkeiten. Keine automatisierte Lösung kann menschliche Tester vollständig ersetzen – besonders bei der Beurteilung der tatsächlichen Nutzbarkeit und des didaktischen Mehrwerts.

Fazit

Das BFSG bewirkt einen Paradigmenwechsel für alle Anbieter digitaler Dienste und Inhalte – auch im E-Learning. Prüfen Sie frühzeitig, ob und in welchem Umfang Ihre digitalen Lernangebote betroffen sind, damit Sie sicher, risikoarm und zukunftsfähig bleiben!

FAQ

Begriffe rund um das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) und digitale Barriere­freiheit

Was sind „Alternativtexte“ oder „Alt-Texte“?

Das sind beschreibende Texte für Bilder und Grafiken auf Webseiten. Sie werden von Screenreadern vorgelesen, damit auch Menschen, die nicht sehen können, wissen, was auf einem Bild zu sehen ist.

Was sind „ARIA-Attribute“?

ARIA steht für „Accessible Rich Internet Applications“. ARIA-Attribute sind spezielle Zusatzinformationen im Code von Webseiten oder Apps. Sie helfen Menschen mit Behinderung, vor allem blinden und sehbehinderten Nutzerinnen und Nutzern, digitale Inhalte besser zu verstehen und zu bedienen. Zum Beispiel kann ein Screenreader damit erkennen, welches Element ein Button ist, ob eine Navigation auf- oder zugeklappt ist oder welcher Bereich besonders wichtig ist. ARIA-Attribute sind damit ein wichtiges Werkzeug, um Barrierefreiheit bei modernen, interaktiven Webseiten zu ermöglichen – sie machen unsichtbare Informationen für assistive Technologien „sichtbar“.

Was bedeutet „Barrierefreiheit“ in der digitalen Welt?

Barrierefreiheit heißt, dass digitale Angebote, Inhalte und Dienste so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen – auch mit Behinderungen oder Einschränkungen – möglichst einfach und vollständig genutzt werden können. Dazu zählen sichtbare, hörbare und verständliche Informationen sowie eine einfache Bedienbarkeit.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG ist ein deutsches Gesetz, das für viele digitale Produkte und Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 Barrierefreiheit vorschreibt. Es betrifft Unternehmen und Organisationen, die z. B. Online-Shops, Lernplattformen, E-Books oder andere digitale Services für Verbraucher anbieten.

Was versteht man unter digitalen „Produkten“ und „Dienstleistungen“ im BFSG?
  • Produkte: Das sind z. B. Softwareprogramme oder Geräte, die gekauft und genutzt werden – wie ein E-Book-Reader, eine heruntergeladene Lernsoftware oder eine installierbare App.
  • Dienstleistungen: Das sind digitale Angebote, die man nutzt, ohne sie zu besitzen, also laufend bereitgestellte Services wie Online-Kurse, Lernplattformen, Cloud-Software oder E-Book-Portale.
Was sind „Verbraucher“?

Verbraucher sind Menschen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte von Unternehmen für private Zwecke nutzen – nicht im Rahmen eines eigenen Geschäfts oder Berufs. Man spricht oft auch von „Endverbraucher“.

Was ist der Unterschied zwischen einer internen und einer öffentlichen Dienstleistung?

Interne Dienstleistungen sind Angebote nur für die eigenen Mitarbeitenden eines Unternehmens oder einer Organisation (z. B. ein internes Schulungsportal). Öffentliche Dienstleistungen sind für alle, also die breite Öffentlichkeit oder externe Kunden, zugänglich.

Was sind die „WCAG“ und warum sind sie wichtig?

WCAG steht für „Web Content Accessibility Guidelines“. Das sind internationale Regeln und Tipps, wie Webseiten, Apps und digitale Inhalte so gestaltet werden, dass sie möglichst barrierefrei sind. Das BFSG nimmt (über den EU-Standard) auf diese Richtlinien Bezug – sie gelten als Maßstab für Barrierefreiheit.

Was bedeutet „Level AA“ bei WCAG?

Die WCAG unterscheidet verschiedene Schweregrade (A, AA, AAA). Level AA ist der empfohlene Standard für die meisten Websites und Apps, weil er die meisten Barrieren beseitigt und dennoch gut umsetzbar ist.

Was ist ein „Screenreader“?

Ein Screenreader ist eine spezielle Software, die blinden und sehbehinderten Menschen am Computer oder Smartphone Bildschirminhalte als Sprache vorliest oder in Blindenschrift ausgibt.

Was bedeutet „Tastaturbedienbarkeit“?

Das heißt: Eine Website oder App kann komplett mit der Tastatur gesteuert werden, also auch ohne Computermaus. Das ist vor allem für Menschen mit motorischen Einschränkungen oder Sehbehinderungen wichtig.

Was sind „Kleinstunternehmen“ im Sinne des BFSG?

Das sind sehr kleine Unternehmen mit weniger als 10 Angestellten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Für sie gelten beim BFSG besondere Ausnahmen – vor allem bei Dienstleistungen.

Was ist der Unterschied zwischen „barrierefrei“ und „benutzerfreundlich“?

Barrierefreiheit ist ein fest definierter technischer und rechtlicher Standard, der insbesondere auf die Bedürfnisse von Menschen mit Einschränkungen eingeht. Benutzerfreundlichkeit (Usability) meint allgemein, wie einfach und angenehm Software oder Webseiten für alle zu bedienen sind. Barrierefreiheit ist also ein „Plus-Punkt“ zur Benutzerfreundlichkeit, richtet sich aber speziell an zusätzliche Anforderungen.

Kreisbild von Ken Weid

Ken Weid
Key Account Manager

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Stand der Information: 14. Mai 2025

Hinweis: Diese Informationen bieten eine erste Orientierung und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, an eine akkreditierte Prüfstelle oder an eine Expertin oder einen Experten für Digitalrecht.

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